Leistungen von A bis Z
Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Leistungsbeschreibung
Stand: 06.12.2023
Die Regierungen haben die Aufsicht über die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA).
Die Regierungen sind Aufsichtsbehörden über die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Insoweit sind sie übergeordnete Beschwerdestellen.
Bei Bedarf unterstützt und berät die Regierung die FQA, z. B. bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Begehungen der Einrichtungen die unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) fallen oder in schwierigen Fragen zur Umsetzung von gesetzlichen oder ministeriellen Vorgaben.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Pflege - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/pflege/ - Menschen mit Behinderung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
https://www.stmas.bayern.de/behinderung.php - Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
https://www.stmgp.bayern.de/service/ansprechpartner-und-fachstellen/ - Inklusion - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
http://www.inklusion-in-bayern.de/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht" finden Sie im BayernPortal.