Leistungen von A bis Z
Fahrgeldausfälle im Nahverkehr; Beantragung einer Erstattung
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.05.2024
Schwerbehinderte Menschen werden von den Verkehrsunternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises im Nahverkehr unentgeltlich befördert. Auf Antrag werden den Unternehmen die dadurch in Bayern entgangenen Fahrgeldeinnahmen erstattet.
Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden von den Verkehrsunternehmen gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr unentgeltlich befördert. Zur Freifahrtberechtigung wird ein Beiblatt zum Ausweis benötigt, das mit einer gültigen Wertmarke versehen sein muss.
Befördert werden zusätzlich auch das Handgepäck, ein Krankenfahrstuhl (soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt), sonstige orthopädische Hilfsmittel, der Führhund und - sofern die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung im Ausweis eingetragen ist (Merkzeichen "B") - auch die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen.
Die Verkehrsunternehmen können für die Fahrgeldausfälle aufgrund der unentgeltlichen Beförderung beim Inklusionsamt im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Erstattung beantragen.
Die Fahrgeldausfälle werden auf Antrag auf Grund des jährlich bekannt gegebenen Prozentsatzes (Pauschalregelung) oder auf Grund eines Nachweises (Individualregelung) erstattet.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass der Unternehmer während des Erstattungszeitraums (jeweils ein Kalenderjahr) auf Grund der Verpflichtung berechtigte Personen, gegebenenfalls einschließlich ihrer Begleitpersonen, ihres Handgepäcks, ihrer mitgeführten Krankenfahrstühle, ihrer sonstigen orthopädischen Hilfsmittel und ihrer Führhunde unentgeltlich befördert hat.
Antragsbefugt ist grundsätzlich das Unternehmen, auf das die Betriebsführung übertragen worden ist, das heißt das den Verkehr im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung betreibt. Für den Schienenpersonennahverkehr gilt als Unternehmer der Besitzer einer Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bei einem von mehreren Unternehmern gebildeten zusammenhängenden Liniennetz mit einheitlichen oder verbundenen Beförderungsentgelten können die Anträge auch von einer Gemeinschaftseinrichtung dieser Unternehmen für ihre Mitglieder gestellt werden. Unter den Voraussetzungen des § 233 Abs. 2 SGB IX kann auch ein Verkehrsverbund Antragsteller sein.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Nahverkehr ist in einfacher Ausfertigung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Region Mittelfranken zu stellen.
Dem Antrag ist ein Verzeichnis über die Linien beizufügen, für welche die Erstattung beantragt wird.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung gibt es keine gesetzliche Frist. Soweit keine Besonderheiten im Verfahren auftreten, die umfangreiche Nachermittlungen und/oder Nacherhebungen erfordern, ist eine Bearbeitung grundsätzlich in einem Zeitraum von vier bis acht Wochen möglich. Aufgrund der Personalsituation kann es auch zu längeren Wartezeiten bis zur Verbescheidung kommen, insbesondere bei erhöhtem Antragsaufkommen, Vertretungen oder Zuweisung anderer Tätigkeiten.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen:
- Genehmigung der Linien nach § 17 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einschließlich Fahrpläne (je Strecke 1 Fahrplan)
- Tarifgenehmigung nach § 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bzw. § 12 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Bestätigung des Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters über die Höhe der erstattungsfähigen Fahrgeldeinnahmen (siehe Anlage A unter "Formulare")
- Nachweis über Herkunft und der Zusammensetzung der Einnahmen (z. B. Einnahmenaufteilung Verkehrsverbund, Aufstellungen über die Ticketverkäufe, Bareinnahmen, Erhöhte Beförderungsentgelte oder Zuweisungen kommunaler Kostenträger usw.)
- zusätzlich bei Verkehrszählungen: Nachweis gemäß § 231 Abs. 5 SGB IX (siehe Anlage B unter "Formulare")
Hinweise
Der Antrag auf Erstattung der Fahrgeldausfälle für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im Fernverkehr ist beim Bundesverwaltungsamt zu stellen.Fristen
Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch die notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Zur Abrechnung können nur endgültige Fahrgeldeinnahmen gelangen.
Für die Ausschlussfrist ist der Tag des Eingangs des Antrags bei der Erstattungsbehörde maßgebend.
Formulare
- Antrag auf Erstattung von Fahrgeldausfällen im Nahverkehr nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Anlage A - Nachweis zur Art und Höhe der erstattungsfähigen Fahrgeldeinnahmen (§ 231 Abs. 2 SGB IX)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Anlage B - Erklärung zum Antrag auf Erstattung von Fahrgeldausfällen nach der Härteregelung des § 231 Abs. 5 SGB IX Nachweis des Prozentsatzes nach § 231 Abs. 5 SGB IX
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Fakultativ Widerspruch oder Klage
Weiterführende Links
- Fahrgelderstattung an Verkehrsbetriebe - Informationen des Zentrums Bayern Familie und Soziales
https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/mobilitaet/verkehrsbetriebe/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
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