Leistungen von A bis Z
Berufsorientierungsmaßnahmen an Förderschulen; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.05.2024
Zum Ende ihrer Schulzeit müssen Jugendliche eine bedeutsame Orientierungs- und Entscheidungsleistung erbringen. In unserem dynamischen Bildungs- und Beschäftigungssystem entstehen fast täglich neue Ausbildungsgänge, Studienangebote und Berufsfelder. Der Zuwachs an Entscheidungsmöglichkeiten einerseits stellt deswegen auch erhöhte Anforderungen an die Orientierungs- und Entscheidungskompetenz junger Menschen andererseits. Aus diesem Grund bedürfen Schülerinnen und Schüler heute einer intensiveren Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf als noch vor wenigen Jahren.
Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) haben sich an Sonderpädagogischen Förderzentren bzw. Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bewährt und sind fester Bestandteil in der beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler.
Verfahrensablauf
Die Förderschulen bestellen Berufsorientierungsmaßnahmen bei den zuständigen Regierungen.
Rechtsgrundlagen
- KMS vom 22. Juni 2011
- § 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Berufsorientierungsmaßnahmen an Förderschulen; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.