Leistungen von A bis Z

Zoll-Auktion; Abgabe eines Angebotes über das digitale Auktionshaus der öffentlichen Verwaltung

Leistungsbeschreibung

Stand: 18.06.2024

Registrieren Sie sich bei der Zoll-Auktion und bieten Sie im Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden mit.

Die Zoll-Auktion ist das Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden. Hier versteigern Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften Gegenstände. Das können sein:

  • Pfandsachen
  • Sicherstellungen
  • Beschlagnahmen
  • Fundsachen
  • Fiskalerbschaften
  • unanbringbare Sachen
  • ausgesonderte Verwaltungsgegenstände

In täglich rund 2.000 Versteigerungen können Sie verschiedene Objekte ersteigern, zum Beispiel:

  • Autos
  • Wertsachen wie Schmuck oder Uhren
  • Elektronik
  • Möbel
  • Werkzeuge

In jeder Auktion erhalten Sie Informationen über die Gegenstände. Das sind:

  • eine ausführliche Beschreibung
  • Fotos
  • das Mindestgebot
  • die Laufzeit der Auktion

Für jeden Artikel wird ein Mindestgebot angegeben. Sie können einen Maximalbeitrag angeben, den Sie höchstens bezahlen wollen. Der elektronische Bietagent steigert für Sie automatisch bis zu Ihrem Limit mit. Ihr Gebot ist verbindlich. Sie können allerdings den Maximalbetrag reduzieren, solange das Höchstgebot diesen Betrag noch nicht erreicht hat. In der Auktion wird angezeigt, ob ein Versand möglich ist. Sonst müssen Sie das ersteigerte Objekt am Standort abholen.

Für die Teilnahme an einer Auktion müssen Sie sich registrieren.

Voraussetzungen

Sie sind volljährig und geschäftsfähig.

Verfahrensablauf

  • Sie können online an Auktionen von Bund, Ländern und Gemeinden teilnehmen. Dafür müssen Sie sich bei der Zoll-Auktion registrieren. Rufen Sie die Zoll-Auktion auf.
  • Nach der Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen.
  • Sehen Sie sich die Angebote an.
  • Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, können Sie Ihr Gebot abgeben. Geben Sie dazu in der Auktionsdetailansicht einen Maximalbetrag, also ein Limit, ein.
  • Nach Bestätigung der Betragseingabe mit Ihrem Passwort haben Sie ein erfolgreiches Gebot abgegeben.
  • Sollte Ihr Maximalbetrag nicht überboten werden, können Sie als Höchstbieterin oder -bieter bei Auktionsende den Zuschlag durch das Hauptzollamt Gießen erhalten.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail. Bei Auktionen, in denen die anbietende Behörde Zahlungsdaten hinterlegt hat, können Sie diese sofort nach Auktionsende im Nutzerkonto abrufen.
    • Die Bezahlung von ersteigerten Sachen muss gemäß der in der jeweiligen Auktion ausgewiesenen Zahlungsart erfolgen.
  • Bezahlen Sie Ihre ersteigerten Sachen.
  • Holen Sie Ihre ersteigerten Sachen ab. Der Abholort wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Bei bestimmten Sachen ist auch ein Versand möglich.

Hinweis: Die Gebotsabgabe erfolgt in Mindeststeigerungsschritten. Wird ein zum nächsten erforderlichen Mindeststeigerungsschritt abweichendes höheres Gebot an die Auktionsplattform übermittelt, so aktiviert sich automatisch der elektronische Bietagent. Dieser bietet im Rahmen der vorgegebenen Mindeststeigerungsschritte bis zum eingegebenen Limit automatisiert den Betrag, der für das Höchstgebot notwendig ist. Das im Bietagent hinterlegte Limit ist für Dritte nicht einsehbar. Das Limit kann durch Eingabe eines entsprechend niedrigeren Betrages bis zur Höhe des aktuellen Höchstgebotes reduziert werden.

Bearbeitungsdauer

Bei Auktionsende erteilt das Hauptzollamt Gießen der Höchstbieterin oder dem Höchstbieter den Zuschlag. Abholung beziehungsweise  Versand erfolgen frühestens nach Zahlungseingang. 

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Die Online-Leistung der Zoll-Auktion wird für Nutzerinnen und Nutzer weltweit angeboten. Die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Bieter unterliegen dem deutschen Recht.

Fristen

Die Zahlungs- und Abholfrist beträgt 10 Tage.

Kosten

Die Registrierung und Nutzung der Webanwendung ist kostenfrei. Für ersteigerte Sachen fallen die in der jeweiligen Auktion ausgewiesenen Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Für alle Versteigerungen ist die Gewährleistung gesetzlich beziehungsweise vertraglich ausgeschlossen. Für bezuschlagte Auktionen besteht kein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht.
  • Die Rechtsbeziehung bei Zuschlagserteilung entsteht zwischen dem jeweiligen Anbieter und der oder dem Höchstbietenden. Einwendungen zu einer Auktion sind der in der jeweiligen Auktion ausgewiesenen Ansprechperson des Anbieters vorzutragen.
  • Allgemeine Beschwerden können dem Hauptzollamt Gießen als Betreiber vorgetragen werden.

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal).