Breitbandversorgung (erstes Verfahren)
Siehe auch Breitbandversorgung (zweites Verfahren).
Zuwendungsbescheid
(veröffentlicht am 27.04.2015)
Dem Markt Kasendorf ist am 26.02.2015 von der Regierung Oberfranken der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden. Am Donnerstag, den 23.04.2015, ist der Förderbescheid dem Ersten Bürgermeister Bernd Steinhäuser in Nürnberg durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Kooperationsvertrag
(veröffentlicht am 30.03.2015)
Stellungnahme der Marktgemeinde Kasendorf bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
(veröffentlicht am 30.01.2015)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Marktgemeinde Kasendorf haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nur zwei oder weniger Bieter frist- und formgerecht beworben.
Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 14.01.2014 beabsichtigt der Markt Kasendorf einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs
(veröffentlicht am 15.08.2014)
Der Markt Kasendorf gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, den 19.09.2014, 12:00 (Posteingang Markt Kasendorf) endet, zu beteiligen.
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Ergebnis der Markterkundung vom 13.02.2014 bis 25.03.2014
(veröffentlicht am 15.08.2014)
Allgemeine Markterkundung
(veröffentlicht am 10.06.2014)
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern vom 22.11.2012 (BbR).
Die allgemeine Markterkundung finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Das Erschließungsgebiet der Markterkundung ist gleich dem Erschließungsgebiet Ergebnis Bedarfserhebung.
Ergebnis der Breitband-Bedarfserhebung und technischen IST-Versorgung
(veröffentlicht am 10.06.2014)
Der Markt Kasendorf hat im als vorläufig definierten Erschließungsgebiet eine technische IST-Erfassung der Breitbandversorgung durchgeführt, den Breitband-Bedarf durch individuelles Anschreiben der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG erfasst und die Bedarfserhebung gemäß Förderrichtlinie vom 22. Nov. 2012 Online auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Ergebnisse finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Bedarfsanalyse Breitbandversorgung Markt Kasendorf (veröffentlicht am 11.03.2014)
gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern vom 22.Nov 2012 (Breitbandrichtlinie – BbR).
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern. Hierfür ist eine Bedarfserhebung erforderlich.
Der Markt Kasendorf sieht in den Ortsteilen Döllnitz, Dörnhof, Heubsch, Lichtentanne, Lindenberg, Lopp, Neudorf, Papiermühle, Peesten, Pulvermühle, Reuth, Welschenkahl und Zultenberg einen deutlichen Verbesserungsbedarf der Breitbandinfrastruktur. Gemeinsam mit einem beauftragten Ingenieurbüro will die Marktgemeinde unter optimalem Einsatz von Fördermitteln einen umfassenden und nachhaltigen Ausbau der Breitbandversorgung bewirken. Die Verfügbarkeit von schnellem Internet ist heute unbestritten ein wichtiger Standort- und wirtschaftlicher Wachstumsfaktor. Die Unternehmen in den angesprochenen Ortsteilen sollen durch diese Maßnahme optimale Rahmenbedingungen für eine spürbare und nachhaltige positive Geschäftsentwicklung erhalten.Das Erschließungsgebiet, in dem ein erhöhter Breitbandverbesserungs- und Handlungsbedarf gesehen wird, ist vorläufig und gilt bis auf Weiteres nur im Rahmen der Bedarfserhebung. Änderungen sind z.B. auf Basis des Bedarfsrücklaufs oder aus technischen / wirtschaftlichen Gründen noch möglich. Grundsätzlich werden Bedarfsmeldungen aus dem gesamten Gemeindegebiet entgegen genommen. Eine Bedarfsmeldung bedeutet allerdings keinen Anspruch auf einen schnellen Internetanschluss.
- Die Gebietsabgrenzungen finden Sie hier: Erschließungsgebiet.pdf
- Die aktuelle IST-Versorgung gemäß Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Technische_IST-Erfassung_Markt_Kasendorf.pdf
- Den Bedarfsermittlungsbogen können Sie hier herunterladen: Bedarfsermittlungsbogen.pdf
Die Unternehmer im Erschließungsgebiet werden gebeten den Bedarfsermittlungsbogen möglichst vollständig auszufüllen und an die Gemeindeverwaltung zu senden. Unter anderem wird im Bedarfserhebungsbogen die aktuelle Breitbandversorgung, die über den Breitband-Geschwindigkeitstest (http://www.initiative-netzqualitaet.de/zum-test/) ermittelt werden kann, sowie die beim Provider gebuchte Bandbreite abgefragt. Insofern Sie einen Bedarf von „mindestens 50MBit/s“ angeben, bitten wir Sie diesen Bedarf im Bogen an entsprechender Stelle fundiert und glaubhaft zu begründen. Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Bogens wünschen oder sonstige Fragen haben, steht Ihnen das von uns beauftragte Ingenieurbüro Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein unter der Rufnummer 09573/239900, Ansprechpartner Herr Siegbert Reuther, gerne zur Verfügung. Sie können sich selbstverständlich auch an unseren Breitbandpaten, Herrn Werner Hofmann, unter der Rufnummer 09228/9996-50 wenden.
Bitte achten Sie darauf Ihren Bedarfsermittlungsbogen rechtsverbindlich zu unterschreiben und rechtzeitig abzusenden (Posteingang bei der Gemeinde allerspätestens 15.04.2014).
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Quick-Links
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Was die Gemeinde Kasendorf so alles zu bieten hat erfahren Sie in unserem Wanderführer “Urlaub im Herzen Oberfrankens”.