Leistungen von A bis Z
Vermessung im Bauwesen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
Leistungsbeschreibung
Stand: 08.08.2024
Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen" darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich anerkannt ist.
Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt eine Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen (betreffen Prüfsachverständige aller Fachbereiche und Fachrichtungen, § 4 PrüfVBau):
Prüfsachverständige können nur Personen sein, die
- nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Sinne des § 5 PrüfVBau erfüllen,
- die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
- eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
- den Geschäftssitz oder eine Niederlassung im Freistaat Bayern haben,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Besondere Voraussetzungen (§ 20 PrüfVBau):
Als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen werden nur Personen anerkannt, die
- ein Studium des Vermessungswesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
- über eine dreijährige Berufserfahrung im Vermessungswesen verfügen.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf mit fachlichem Werdegang
- Führungszeugnis
Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde - Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse (Kopie)
- Angaben über Niederlassungen
- Angabe über etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung und Durchführung von Bauvorhaben ist
- Angaben über Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
- Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen
- Nachweis über die mindestens dreijährige Tätigkeit im Vermessungswesen
Formulare
- Antrag für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
- Brandschutz; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Standsicherheit; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Erd- und Grundbau; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r
- Vermessung im Bauwesen; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bayerische Ingenieurekammer-Bau
http://www.bayika.de - Broschüre "Wie werde ich Prüfingenieur / Prüfsachverständiger"
https://www.bayika.de/bayika-wAssets/docs/beratung-und-service/download/bayika_pruefingenieur_pruefsachverstaendiger_0013.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Vermessung im Bauwesen; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r" finden Sie im BayernPortal.